WELCHE RECHTE HABEN DIE FLUGGÄSTE?

Ihre Rechte sind bei der Verodnung (EG) 261/2004 wahrgenommen. Diese Verordnung stellt sicher die allgemeinen allgemeine Ansprüche auf eine Entschädigung für die Fluggäste, falls der Flug über 3 Stunden Verspätung hat, eingestellt oder überbucht wurde.

Welche Länder unter
die Verordnung (EG) 261/2004 fallen

EU bedeutet 28 EU Länder, einschließlich Guadeloupe, French Guiana, Martinique, Reunion Insel, Mayotte, St. Martin (Franzosische Antillen), Azoren, Madeira und Kanarische Inseln, sowie Island, Norwegien und Schweiz.

Was ist ein gestörter Flug?

Ein Flug gilt als gestört und Sie dürfen die Entschädigung beantragen, falls:

  • - der Flug verpätet hat und über 3 Stunden später in den Anflugpunkt angekommen ist;
  • - der Flug weniger als vor 14 Tagen vor der Abflug eingestellt wurde;
  • - die Fluggesellschaft hat Ihr Abfliegen abgesagt, weil es keine freie Plätze im Flugzeug gibt.

GESTÖRTER FLUG?
VIELLEICHT HABEN SIE DAS RECHT FÜR EINE ENTSCHÄDIGUNG BIS ZU €600

Flug suchen

DIE RECHTE DER EU FLUGGÄSTE SIND ANWENDBAR:

  • - falls Ihr Flug innerhalb der EU ist und bei einer EU oder nicht-EU Fluggesellschaft geleistet wird;
  • - falls Ihr Flug in die EU von außerhalb der EU ankommt und bei einer EU Fluggesellschaft geleistet wird;
  • - falls Ihr Flug von der EU in ein nicht EU-Land abfliegt und bei einer EU oder nicht-EU Fluggesellschaft geleistet wird;
  • - falls Sie die Wiedergutmachung für die relevanten Flugprobleme im Sinne der Gesetzgebung eines nicht-EU Landes noch nicht erhalten haben (Entschädigung, Flugänderung, die Unterstützung von der Fluggesellschaft).

Luftlinie EU Fluggesellschaft Nicht-EU Fluggesellschaft
Von innerhalb der EU in innerhalb der EU Versorgt Versorgt
Von innerhalb der EU in außerhalb der EU Versorgt Versorgt
Von außerhalb der EU in innerhalb der EU Versorgt Nicht versorgt
Von außerhalb der EU in außerhalb der EU Nicht versorgt Nicht versorgt

VERORDNUNG (EG) 261 - OB ES EINE ZULÄSSIGE FRIST
ZU KLAGEN GIBT?

Ihr Recht für eine Entschädigung im Sinne EG 261 läuft eigentlich ab, doch die zulässige Frist variiert von einem Land zu anderem. Beachten Sie bitte, dass das Land, in dem Sie klagen, nicht bei Ihrer Nationalität bestimmt wird, doch beim Hauptsitz der Fluggesellschaft, beziehungsweise beim Gerichtsbezirk der Fluggesellschaft.

1 Jahr 2 Jahre 3 Jahre 5 Jahre 6 Jahre 10 Jahre
Belgien Island Österreich Bulgarien Zypern Lettland
Poland Niederlande Kroatien Frankreich Irland Litauen
Slowakei Tschechische Republik Griechenland Großbritanien Luxemburg
Slowenien Dänemark Ungarn Malta**
Schweiz Estland Spanien
Italien* Finnland
Deutschland
Norwegien
Portugal
Rumänien
Schweden
  • ** Italien - 26 Monate
  • ** Malta - keine zulässige Frist

WELCHE ENTSCHÄDIGUNGSANSPRÜCHE STEHEN IHNEN
FÜR EINEN GESTÖRTEN FLUG ZU?


Falls Ihr Flug war

bis zu 1500 km

Sie können … erhalten

€250

Falls Ihr Flug war

von 1500 bis zu 3000 km

Sie können … erhalten

€400

Falls Ihr Flug war

über 3500 km

Sie können … erhalten

€600

WANN HABEN SIE KEINEN ANSPRUCH AUF EINE ENTSCHÄDIGUNG?

Die Flugankunft hat weniger als 3 Stunden Verspätung

Ihr Flug hat verspätet, doch ist in den Endpunkt weniger als mit 3 Stunden Verspätung angekommen.

Der Flug wurde vor über 14 Tagen eingestellt

Falls Ihr Flug über 14 Tagen vor dem planned Ankunftsdatum eingestellt wurde, unterliegt er keine Entschädigung.

Streikes und Vorfalle

Streikes bei der Fluggesellschaft oder im Flughafen, oder verschiedene andere Vorfälle, die die Fluggesellschaft kontrollieren nicht kann, können als Umstände höherer Gewalt gelten, die keinen Anspruch auf eine Entschädigung lassen

Ungünstige Witterungsbeingungen

Falls die Witterungsbedingungen entweder beim Flughafen des Abflugs oder beim Flughafen der Ankunft die Flugzeugsteuerung unsicher machen, haben Sie keinen Anspruch auf eine Entschädigung für Ihren gestörten Flug

Herstellungsbedingte Fehlfunktionen des Flugzeugs

Falls der Flugzeug wegen der herstellungsbedingte Fehlfunktion bricht (und nicht wegen der nachlässigen Behandlung), unterliegt es keiner Entschädigung. Deshalb unterliegt der Flug keiner Entschädigung.

Nicht EU-Flug/Fluggesellschaft

Falls Ihr Flug in die EU ist, doch Ihre Fluggesellschaft keine Registration in der EU hat, unterliegt ein solcher Flug keiner Entschädigung

STELLEN SIE EINEN ANTRAG UND VERDIENEN SIE IHRE ENTSCHÄDIGUNG
Beantragen Sie jetzt