Ihre Rechte sind bei der Verodnung (EG) 261/2004 wahrgenommen. Diese Verordnung stellt sicher die allgemeinen allgemeine Ansprüche auf eine Entschädigung für die Fluggäste, falls der Flug über 3 Stunden Verspätung hat, eingestellt oder überbucht wurde.
EU bedeutet 28 EU Länder, einschließlich Guadeloupe, French Guiana, Martinique, Reunion Insel, Mayotte, St. Martin (Franzosische Antillen), Azoren, Madeira und Kanarische Inseln, sowie Island, Norwegien und Schweiz.
Ein Flug gilt als gestört und Sie dürfen die Entschädigung beantragen, falls:
Luftlinie | EU Fluggesellschaft | Nicht-EU Fluggesellschaft |
---|---|---|
Von innerhalb der EU in innerhalb der EU | Versorgt | Versorgt |
Von innerhalb der EU in außerhalb der EU | Versorgt | Versorgt |
Von außerhalb der EU in innerhalb der EU | Versorgt | Nicht versorgt |
Von außerhalb der EU in außerhalb der EU | Nicht versorgt | Nicht versorgt |
Ihr Recht für eine Entschädigung im Sinne EG 261 läuft eigentlich ab, doch die zulässige Frist variiert von einem Land zu anderem. Beachten Sie bitte, dass das Land, in dem Sie klagen, nicht bei Ihrer Nationalität bestimmt wird, doch beim Hauptsitz der Fluggesellschaft, beziehungsweise beim Gerichtsbezirk der Fluggesellschaft.
1 Jahr | 2 Jahre | 3 Jahre | 5 Jahre | 6 Jahre | 10 Jahre |
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Belgien | Island | Österreich | Bulgarien | Zypern | Lettland |
Poland | Niederlande | Kroatien | Frankreich | Irland | Litauen |
Slowakei | Tschechische Republik | Griechenland | Großbritanien | Luxemburg | |
Slowenien | Dänemark | Ungarn | Malta** | ||
Schweiz | Estland | Spanien | |||
Italien* | Finnland | ||||
Deutschland | |||||
Norwegien | |||||
Portugal | |||||
Rumänien | |||||
Schweden |
Falls Ihr Flug war
bis zu 1500 km
Sie können … erhalten
€250
Falls Ihr Flug war
von 1500 bis zu 3000 km
Sie können … erhalten
€400
Falls Ihr Flug war
über 3500 km
Sie können … erhalten
€600
Ihr Flug hat verspätet, doch ist in den Endpunkt weniger als mit 3 Stunden Verspätung angekommen.
Falls Ihr Flug über 14 Tagen vor dem planned Ankunftsdatum eingestellt wurde, unterliegt er keine Entschädigung.
Streikes bei der Fluggesellschaft oder im Flughafen, oder verschiedene andere Vorfälle, die die Fluggesellschaft kontrollieren nicht kann, können als Umstände höherer Gewalt gelten, die keinen Anspruch auf eine Entschädigung lassen
Falls die Witterungsbedingungen entweder beim Flughafen des Abflugs oder beim Flughafen der Ankunft die Flugzeugsteuerung unsicher machen, haben Sie keinen Anspruch auf eine Entschädigung für Ihren gestörten Flug
Falls der Flugzeug wegen der herstellungsbedingte Fehlfunktion bricht (und nicht wegen der nachlässigen Behandlung), unterliegt es keiner Entschädigung. Deshalb unterliegt der Flug keiner Entschädigung.
Falls Ihr Flug in die EU ist, doch Ihre Fluggesellschaft keine Registration in der EU hat, unterliegt ein solcher Flug keiner Entschädigung