Entschädigung für einen verpassten Anschluß

Fordern Sie bis zu 600 Euro Entschädigung an, wenn Sie einen
Anschlussflug verpasst haben.

Fragen Sie uns:
Was ist die Entschädigung für einen verpassten Anschluß?

Ein Verbindungsflug oder Anschlussflug ist kein Direktflug. Trotz der Tatsache, dass Tickets für diese Flüge sofort gekauft werden, umfassen sie Flüge oder „Verbindungen“ an anderen Flughäfen unterwegs Wenn etwas einen Ihrer Flüge stört, können Sie den Anschluß verpassen.

Auszug aus der EU-Verordnung EG 261:

Trotz des Fehlens einer bestimmten Entschädigungskategorie für versäumte Flüge können Sie immer noch eine Entschädigung beantragen, wenn Sie aufgrund von Verspätung, Einstellung oder Nichtbeförderung aus Verschulden der Fluggesellschaft einen Anschlussflug verpassen.

Sie haben Anspruch auf Entschädigung für eine Flugeinstellung, wenn:
Sie haben den Anschluß aufgrund eines verspäteten Fluges, einer Einstellung oder einen überbuchten Flug verpasst.
Im Falle von Flugverspätung: Ihre verpasste Verbindung führte dazu, dass Sie mehr als drei Stunden zu spät an Ihrem Endziel angekommen sind;
Ihre Anschlussflüge waren das Teil der gleichen Buchung und wurden nicht separat gekauft.
Ein Flug fliegt in die EU (mit einer Fluggesellschaft) oder landet in der EU.
Die Unterbrechung des Fluges, die dazu führte, dass Sie zu spät zum Transfer kamen, wurde bei der Fluggesellschaft kontrolliert (z. B. Streik von Mitarbeitern der Fluggesellschaft oder technische Schwierigkeiten).
Sie haben Ihre Verbindung nicht aus einem Grund unter Ihrer Kontrolle verpasst: Sie sind zu spät am abfahrtstor aufgetaucht oder ihre Unterlagen waren nicht in Ordnung;
Sie sind vor drei Jahren auf diese Probleme gestoßen.
Denken Sie daran!
Es spielt keine Rolle, ob die Fluggesellschaft Ihnen einen Ersatzflug zur Verfügung gestellt hat.
WIE KANN ICH VERSTEHEN:
SIND ANSCHLUSSFLÜGE TEIL EINER EINZIGEN RESERVIERUNG?

Verpasste Anschlüsse sind nur gültig, wenn beide Flüge innerhalb derselben Reservierung durchgeführt wurden. Dies bedeutet, dass Sie eine Reise vom Abflugort zum Zielort gebucht haben und die Fluggesellschaft Ihnen ein Ticket für Anschlussflüge ausgestellt hat. Meist werden Anschlussflüge von derselben Fluggesellschaft durchgeführt, aber das ist nicht immer der Fall.

In welchen Fällen gilt die EG-Verordnung 261:
Die EG 261-Verordnung gelten für alle Fluggäste auf Flügen innerhalb Europas – unabhängig davon, Woher der Fluggast kommt. Die definition umfasst alle Flüge, die von einem europäischen Flughafen abfliegen, und solche, die in Europa auf einer europäischen Fluggesellschaft landen.

Wie hoch ist die Entschädigung für einen verpassten Anschluß?
Weniger als
2 Stunden
2-3 Stunden 2-4 Stunden Mehr als
4 Stunden
Nie angekommen Distanz
€125 €250 €250 €250 €250 Alle Flüge von 1,500 km oder kurzer
€200 €200 €400 €400 €400 Die inneren EU Flüge für über 1500 km
€200 €200 €400 €400 €400 Die Flüge außerhalb der EU 1,500 km bis zu 3,500 km
€300 €300 €300 €600 €600 Die Flüge außerhalb der EU über 3,500 km
Wie die Entfernung für verpasste Anschlussflüge berechnet wird

Wenn Sie eine Entschädigung für eine verpasste Verbindung verlangen, ist es wichtig, die Gesamtdauer der Reise zu kennen und nicht den Teil, den Sie verpasst haben.
Wenn die Fluggesellschaft einen Anschlussflug verpasst hat, ist sie dafür wie für alle ihre Flüge verantwortlich, auch wenn sie vor dem Unfall angekommen sind. Sie ist auch für alle nachfolgenden betroffenen Flüge verantwortlich, auch wenn diese von einer anderen Fluggesellschaft durchgeführt werden.

IN WELCHEN FÄLLEN GILT EG 261?
Wenn Sie den Anschluß aufgrund aus Verschulden der Fluggesellschaft verpasst haben, müssen Sie Ihre Tickets für den nächsten verfügbaren Flug zu Ihrem Ziel umbuchen.
Wenn einverpassten Anschluß dazu führt, dass der Flug den Zweck Ihres ursprünglichen Reiseplans nicht mehr erfüllt, können Sie auch von Ihrem Recht auf Entschädigung Gebrauch machen.
Dieses Recht tritt ein, wenn Ihr Flug fünf oder mehr Stunden verspätet ist, annuliert wird oder Sie aufgrund einer überbuchten Flug nicht einsteigen dürfen.
Nach diesem Teil der Verordnung können Sie die Fluggesellschaft auffordern, Ihnen einen Rückflug zum ersten Abflugort und eine Erstattung für die nicht getätigte Reise zu gewähren;
Aus der Verordnung (EG) Nr. 261 geht eindeutig hervor, dass die Erstattung auch die bereits abgeschlossenen Etappen der Reise umfassen sollte, wenn der Flug seinen ursprünglichen Zweck nicht mehr erfüllt. Dies gilt insbesondere für Passagiere von Anschlussflügen, die ihre Strecke vor dem Absturz bereits teilweise zurückgelegt haben;
Claimout vereinfacht die Ansprucherhebung
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Luftlinie EU Fluggesellschaft Nicht-EU Fluggesellschaft
Von innerhalb der EU in innerhalb der EU Versorgt Versorgt
Von innerhalb der EU in außerhalb der EU Versorgt Versorgt
Von außerhalb der EU in innerhalb der EU Versorgt Nicht versorgt
Von außerhalb der EU in außerhalb der EU Nicht versorgt Nicht versorgt
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