Entschädigung für eine Nichtbeförderung

Fordern Sie eine Entschädigung in Höhe von bis zu 600 EUR für die Nichtbeförderung an Bord des Fluges an.

Fragen Sie uns:
WIE ERHALTEN SIE EINEN ENTSCHÄDIGUNG FÜR NICHTBEFOERDERUNG?
Wenn Ihr Flug übermäßig gebucht wurde oder Ihnen das Einsteigen
verweigert wurde, lehnen Sie die Buchung nicht ab.
ÜBERBUCHUNG
und
Nichtbeförderung
WAS IST DER UNTERSCHIED?

ÜÜberbuchung von Flugtickets ist die Praxis, mehr tickets als Sitze in einem Flugzeug zu verkaufen. Tatsächlich liegt die Zahl der Passagiere, die nicht zum Einsteigen erschienen sind, nach Schätzungen, bei etwa 5-10%.

Manager von Fluggesellschaften überwachen die Statistiken jeder ihrer Routen genau und verkaufen so viele zusätzliche Sitzplätze wie möglich. Leider kann dies dazu führen, dass Fluggästen mit gültigen Tickets das Einsteigen verweigert wird. Die Nichtlandung kann eine Reihe von Umständen abdecken. Wenn Ihnen das Einsteigen ohne Ihr Verschulden verweigert wurde, garantiert Ihnen das EU-Recht eine Entschädigung für Unannehmlichkeiten.

Wenn Sie jedoch wegen etwas, das Ihre Schuld ist, das einsteigen verweigert werden, gelten diese EU-Gesetze nicht. Die Rechte von Fluggästen sind in Europa dank der Verordnung (EG) Nr. 261 gut geschützt. Sie sehen eindeutig vor, dass Sie Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von bis zu 600 Euro haben, wwenn Ihnen das einsteigen gegen Ihren Willen verweigert wird.

Sie werden nicht an Bord gelassen, wenn Sie:

Zu spät an Bord gekommen;
nicht über die erforderlichen Dokumente (z. B. eine Bordkarte) verfügen;
Erstellen oder stellen Sie ein Sicherheits-oder Gesundheitsrisiko dar.
Sie haben das Recht, eine Entschädigung in Höhe
von 600 Euro zu beantragen, wenn:
(Nur Fälle von unfreiwilliger Nichtbeförderung werden abgedeckt.)
Ein Flug fliegt in die EU (mit einer Fluggesellschaft) oder landet in der EU;
Sie haben Ihren Platz nicht im Austausch für Gutscheine oder andere Vorteile aufgegeben;
Sie wurden nicht aus einem Grund unter Ihrer Kontrolle einsteigen verweigert;
Der Flug wurde vor nicht mehr als drei Jahren durchgeführt;
Sie haben keine Entschädigung für Ihre Überbuchung von der Fluggesellschaft erhalten.
WELCHE ENTSCHÄDIGUNG KANN ICH FÜR ÜBERBUCHUNGEN ODER NICHTBEFOERDERUNG IN EUROPA ERHALTEN?
Entschädigung Distanz
€250 Alle Flüge von 1,500 km oder kurzer
€400 Die inneren EU Flüge für über 1500 km
€400 Die Flüge außerhalb der EU 1,500 km bis zu 3,500 km
€600 Die Flüge außerhalb der EU über 3,500 km
Wenn der Vertreter der Fluggesellschaft Ihnen nicht erlaubt zu landen und Sie nichts
falsch gemacht haben - machen Sie sich keine Sorgen!
Sie haben Rechte!
Nutzen Sie unsere Anweisungen und wir helfen Ihnen, eine Entschädigung von bis zu 600 Euro pro Person zu erhalten:
1
Geben Sie Ihren Sitzplatz nicht freiwillig gegen Gutscheine oder Leistungen auf;
2
Geben Sie Ihre Bordkarte und andere Reisedokumente nicht an Dritte weiter;
3
geben Sie genau An und nehmen Sie auf dem Kameratelefon auf, warum Ihnen das Einsteigen verweigert wird;
4
Fordern Sie Entschädigung an;
5
geben Sie genau An und nehmen Sie auf dem Kameratelefon auf, wer im Falle einer Störung für Essen und Getränke bezahlen soll;
6
Bitten Sie die Fluggesellschaft, Ihnen ein Hotelzimmer zur Verfügung zu stellen;
7
Bewahren Sie die Quittungen für den Fall auf, dass die Nichtbeförderung zusätzliche Kosten verursacht.

Um Ihrem Anspruch die beste Chance auf Erfolg zu geben, hier sind die Dokumente und details, die Sie sammeln sollten:

- Halten Sie sich an Ihre Originaldokumente im Zusammenhang mit dem gestörten Flug und neue Dokumente, die für alternative Flüge ausgestellt wurden, z. B. elektronische Tickets und Bordkarten;
- Erkundigen Sie sich bei der Bodenmannschaft nach der Ursache des Problems. Machen Sie Screenshots oder Fotos von geschriebenen Nachrichten;
- Halten Sie ein paar Notizen über die Störung, einschließlich der tatsächlichen Ankunftszeit am Endziel;
- Alle Informationen, die Sie sammeln können (wie Fotos des Abflugboards am Flughafen oder Mitteilungen der Fluggesellschaft, die die Störung bestätigen), werden für Ihren Anspruch nützlich sein.

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Von außerhalb der EU in innerhalb der EU Versorgt Nicht versorgt
Von außerhalb der EU in außerhalb der EU Nicht versorgt Nicht versorgt
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