ÜÜberbuchung von Flugtickets ist die Praxis, mehr tickets als Sitze in einem Flugzeug zu verkaufen. Tatsächlich liegt die Zahl der Passagiere, die nicht zum Einsteigen erschienen sind, nach Schätzungen, bei etwa 5-10%.
Manager von Fluggesellschaften überwachen die Statistiken jeder ihrer Routen genau und verkaufen so viele zusätzliche Sitzplätze wie möglich. Leider kann dies dazu führen, dass Fluggästen mit gültigen Tickets das Einsteigen verweigert wird. Die Nichtlandung kann eine Reihe von Umständen abdecken. Wenn Ihnen das Einsteigen ohne Ihr Verschulden verweigert wurde, garantiert Ihnen das EU-Recht eine Entschädigung für Unannehmlichkeiten.
Wenn Sie jedoch wegen etwas, das Ihre Schuld ist, das einsteigen verweigert werden, gelten diese EU-Gesetze nicht. Die Rechte von Fluggästen sind in Europa dank der Verordnung (EG) Nr. 261 gut geschützt. Sie sehen eindeutig vor, dass Sie Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von bis zu 600 Euro haben, wwenn Ihnen das einsteigen gegen Ihren Willen verweigert wird.